Wie lassen sich Lüftungsanlagen modernisieren?
Moderne, bedarfsgeregelte, mit hohem Außenluftanteil ausgestattete Raumlufttechnische Anlagen tragen deutlich zur Reduktion der Infektionsgefahr in Gebäuden bei. Dies spielt vor allem in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten eine wichtige Rolle. Lüftungsanlagen lassen sich mit verschiedenen Maßnahmen modernisieren. Wir durften die zentralen Lüftungsanlagen im Gewandhaus zu Leipzig umrüsten. Für das Upgrade konnte die Kultureinrichtung 2021 Bundesfördermittel in Anspruch nehmen. Mit einem zeitgemäßen Hygienekonzept für Innenräume ist das Gewandhaus zu Leipzig bestens für die Pandemie gerüstet.

Umrüstung der Lüftungsanlage mit BAFA-Förderung
Zu den 2021 förderfähigen Maßnahmen gemäß BAFA zählten1
Um- oder Aufrüstung bestehender stationärer RLT-Anlagen
- Investitionen für Räume, in denen regelmäßig Personenansammlungen mit hoher Belegungsdichte und Nutzungsdauer stattfinden.
- Die Bestandsanlage muss für mindestens einen zu belüftenden Raum einen Regelluftvolumenstrom von 400 m³/h oder mehr aufweisen.
- Die Umrüstungsmaßnahmen müssen dem Ziel dienen, das Infektionsrisiko durch unzureichende Lüftung in geschlossenen Räumen zu senken.
- Filtermaßnahmen wie der Erwerb und Einbau von Feinstaubfiltern (der Klasse ISO ePM1 70% oder höher) oder von Schwebstofffiltern (der Klasse H13 oder H14) in eine vorhandene Filterstufe einer Anlage, die im Umluftbetrieb gefahren wird - inklusive notwendiger Filtergehäuse.
Umbauten an der RLT-Anlage
- Maßnahmen zur Umluftvermeidung bzw. -reduzierung und zur Erhöhung des Außen- bzw. Frischluftanteils
- Maßnahmen zur Erhöhung der Frischluftzufuhr bei bestehenden reinen Zu- oder Abluftanlagen mit dem Ziel, einer Erhöhung des Frischluftstroms von mindestens 20% in Bezug auf den Nennvolumenstrom der Bestandsanlage.
- Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau infektionsschutzgerechter Filterstufen - in Anlagen, die vollständig oder teilweise im Umluftbetrieb gefahren werden. Das können sein: eine zweite Filterstufe zur Reinigung der Umluft mit einem Upgrade auf Feinstaubfilter der Klasse ISO ePM1 70% oder höher oder Zubau einer dritten Filterstufe zur Reinigung der Umluft, sofern ein Upgrade auf Schwebstofffilter der Klasse H13 oder H14 erfolgt.
- Umbauten an RLT-Anlagen - vollständig oder teilweise im Umluftbetrieb - durch Einbau einer Anlage zur Umluft-Desinfektion.
- Erweiterung der Bestandsanlage durch Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume.
- Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik zum Einhalten konstanter Luftqualität, z.B. CO2 Sensoren
- Optimierung der Lüftungsströmung, um eine Luftbewegung in den Räumen sicherzustellen, die von der Anlage versorgt werden (z.B. mittels Computational Fluid Dynamics, CFD-Analyse)
- Erstellung eines Konzepts für infektionsschutzgerechtes Lüften durch Servicefirma. Dabei sollen auch Maßnahmen wie Filterwechsel, Hygieneinspektionen und -kontrollen sowie Anlagenwartung und -inspektion berücksichtigt werden.
Begleitmaßnahmen
- Bauliche Maßnahmen wie Decken- und Wanddurchbrüche
- Erwerb und Einbau von Lüftungskanalstücken oder Reinigungs- und Revisionsöffnungen
- Anpassungen vorhandener Steuerungs- und Regelungseinheiten bzw. Erwerb und Einbau neuer Komponenten
- Anpassungen von Motor- und Ventilatorleistung
- Wetterschutzgitter und Hauben
- Beratungs- und Planungsleistungen
- Ersatz von RLT-Zentralgeräten (AHU, Air Handling Unit), um gegebenenfalls den Luftvolumenstrom zu erhöhen.
- Hygienemanagement bei der Installation von Anlage und Komponenten
- u.a.m.
Ihr Ansprechpartner für die Umrüstung von Lüftungsanlagen.
Wir unterstützen Sie bei Umrüstung oder Umbau Ihrer Lüftungsanlage von der Status quo Analyse, über die Planung der Komponenten bis hin zu Einbau und spezifischen Service-Leistungen.
Sind Sie mit Ihrer Lüftungsanlage gerüstet für die Anforderungen von Morgen?
8 Fragen und Antworten helfen Ihnen dabei. Das Gewandhaus zu Leipzig setzt als Antwort auf ein 2-stufiges Filter-Upgrade.
Quelle:
1 Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Technisches Merkblatt zur Förderrichtlinie – Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen, 20.10.2020/17.12.2020/02.04.2021/11.06.2021
BAFA - Um- und Aufrüstung stationärer RLT-Anlagen (Stand 11.06.2021)